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Energie sparen per Gesetz

©iStock/Solstock

Ob Unternehmen, Privatpersonen oder Kommunen – die von der Regierung verpflichtend eingeführten Sparmaßnahmen (EnSikuMaV und EnSimiMaV) betreffen uns alle. Anja Floetenmeyer-Woltmann, Geschäftsführerin der Klimaschutzagentur Region Hannover, hat für Avacon analysiert, wie wirksam die Maßnahmen für Städte und Gemeinden sind.

Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) und die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) sind in Kraft. Was bedeutet das speziell für Kommunen? Eine Einschätzung von Anja Floetenmeyer-Woltmann, Geschäftsführerin der Klimaschutzagentur Region Hannover.

Niedrigere Temperaturen in öffentlichen Gebäuden und Büros

Räume, in denen sich niemand regelmäßig aufhält, wie etwa Flure oder große Hallen, Foyers oder Technikräume, dürfen nicht beheizt werden – es sei denn, es liegen technische oder sicherheitstechnische Gründe vor. In Arbeitsräumen wird es kühler. Sitzen die Mitarbeitenden vor allem am Computer, soll auf maximal 19 Grad geheizt werden. Bei mittelschwerer Arbeit sind 16 Grad vorgesehen. Für Räume, in denen schwere körperliche Arbeit verrichtet wird, liegt die Grenze bei 12 Grad. Diese Regeln gelten nicht für Krankenhäuser, Kitas, Schulen oder ähnliche Einrichtungen.
Anja Floetenmeyer-Woltmann: „Das Herabsenken der Raumtemperatur ist ein sehr effektiver Weg, um Energie zu sparen. Jedes Grad Celsius weniger kann bis zu sechs Prozent Energieersparnis bedeuten. Die zulässigen Temperaturen sind so gewählt, dass niemand frieren muss. Wichtig ist in dem Zusammenhang auch das richtige Lüften, um einerseits für frische Luft zu sorgen, aber andererseits nicht unnötig Wärme zu verlieren. Im Winter reichen Stoßlüftungen für maximal fünf Minuten. Ideal ist eine CO2-Ampel als Orientierung, denn neben Energieeinsparung geht es auch immer noch um gute Luftqualität.“

©Mirko Bartels

Anja Floetenmeyer-Woltmann leitet die Klimaschutzagentur Region Hannover GmbH (KSA), an der Avacon beteiligt ist. Sie hat sich zur Aufgabe gemacht, gemeinsam mit dem großen Netzwerk der Agentur die Klimaschutzziele in der Region Hannover voranzutreiben. Zuvor war die Kommunikationswirtin im Medienkonzern Madsack tätig und hatte unter anderem das Verkehrswende-Projekt „Hannover bewegt sich – Mobilität neu denken“ verantwortet. 

Händewaschen mit kaltem Wasser

Boiler und Durchlauferhitzer dürfen nicht mehr für die Warmwasserbereitung am Waschbecken genutzt werden – es sei denn, das ist aus hygienischen Gründen vorgeschrieben. Die Warmwassertemperaturen sollen auf das Niveau beschränkt werden, das Legionellen verhindert.
Anja Floetenmeyer-Woltmann: „Das Händewaschen mit kaltem Wasser ist genauso hygienisch wie das Waschen mit warmem Wasser. Nicht die Temperatur ist entscheidend, sondern die Dauer des Händewaschens und das gründliche Einseifen der Hände. Von daher ist auch das Absenken der Wassertemperatur der Waschbecken ein effektiver Weg zum Energiesparen, ohne dass der Nutzen des Händewaschens beeinträchtigt ist.“

 

Reduzierte Beleuchtung

Die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen ist untersagt. Dies gilt nicht, wenn die Beleuchtung der Verkehrssicherheit dient. Ausgenommen sind kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten sowie die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern, die anlässlich traditioneller oder religiöser Feste betrieben wird.
Anja Floetenmeyer-Woltmann: „Das Einsparpotenzial bei der Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern ist von Kommune zu Kommune natürlich sehr unterschiedlich und richtet sich nach der Anzahl der jeweiligen Gebäude und Denkmäler. Wichtig ist: Straßenbeleuchtung gibt Sicherheit und bleibt auch weiterhin eingeschaltet“

Ihr Partner für optimales Licht

Avacon ist ein starker Partner, wenn es um optimales Licht für Städte und Gemeinden geht. Speziell für Kommunen bietet KommunePlus Module rund um Beleuchtung an. Unsere Experten führen Beleuchtungsanalysen etwa in Schulen, Rathäusern oder Sporthallen durch und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderten Lösungen für eine energieeffiziente Außen- und Straßenbeleuchtung.

Kontakt: E-Mail: marco.sobirey@avacon.de, Telefon: 05351-123 32961

Hydraulischer Abgleich und Austausch ineffizienter Heizungspumpen sind Pflicht

Eigentümer von großen Gebäuden und Liegenschaften mit zentraler Wärmeversorgung auf Erdgasbasis müssen einen hydraulischen Abgleich vornehmen lassen, sofern ein solcher bislang nicht durchgeführt wurde. Dies gilt für Firmen und öffentliche Gebäude ab 1000 m² sowie für große Wohngebäude ab sechs Wohneinheiten. Zudem ist der Austausch ineffizienter, ungesteuerter Heizungspumpen in Gebäuden mit Erdgasheizungen verbindlich.
Anja Floetenmeyer-Woltmann: „Ein hydraulischer Abgleich sorgt dafür, dass sich die einzelnen Heizkörper in allen Räumen und Geschossen gleichmäßig aufheizen können und die Temperatur somit besser reguliert werden kann. Dabei werden die Druckverhältnisse und Volumenströme des Heizwassers ausgeglichen. Diese Maßnahme ist höchst effektiv: Damit lässt sich der Energieverbrauch um bis zu 25 Prozent reduzieren. Außerdem erhöht sich die Lebensdauer der gesamten Anlage.“
 

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