24/7 für Sie erreichbar

Wir sind jederzeit für Sie erreichbar. Wählen Sie hier Ihren gewünschten Kontaktkanal aus.

Förderung für kommunalen Klimaschutz

©Thomas Futh

Kommunen als Vorreiter

Mit der Kommunalrichtlinie unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Kommunen und kommunale Akteure dabei, ihre Emissionen nachhaltig zu senken. Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse, Betriebe mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind. Außerdem unterstützt werden Kindertagesstätten, (Hoch-)Schulen, Sportvereine sowie Religionsgemeinschaften und Sozial- und Wohlfahrtsverbände. Finanzschwache Kommunen, z. B aus Braunkohle-Gebieten,  profitieren von erhöhten Förderquoten.

Unterstützung für strategische Klimaschutzmaßnahmen

©Thomas Futh

Der erste Schritt, um eine Kommune fit für eine nachhaltige Zukunft zu machen, ist, geeignete Konzepte zu entwickeln. Deshalb werden im Rahmen der Kommunalrichtlinie strategische Maßnahmen wie beispielsweise die Beratung für das Handlungsfeld Klimaschutz, die Einführung und Erweiterung eines Energiemanagementsystems oder die Einstellung eines Klimaschutzmanagers gefördert.

  • Für die Einführung eines Energiemanagementsystems beträgt der Zuschuss 70 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Für finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlegebieten sind es sogar 90 Prozent.
  • Wer erstmalig ein Klimaschutzkonzept entwickelt, das konkret aufgezeigt, welche Potenziale zur Minderung von Treibhausgasen in  der Kommune bestehen, erhält ebenfalls eine Förderung von 70 Prozent bzw 90 Prozent.
  • Kommunen, die sich von externen Experten zum Thema Klimaschutz beraten lassen, werden mit 70 bzw 90 Prozent unterstützt.

Förderung von investiven Klimaschutzmaßnahmen

Förderschwerpunkte
©Joachim Lührs

Neben strategischen Maßnahmen deckt die Kommunalrichtlinie viele weitere Förderbereiche ab. Unterstützt werden unter anderem die Sanierung der kommunalen Beleuchtung, klimafreundliche Mobilität, die Erneuerung von Lüftungsanlagen oder Effizienzmaßnahmen in Rechenzentren. Einige der Maßnahmen unterstützt Avacon mit maßgeschneiderten KommunePlus-Angeboten.

Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung

Gefördert wird der Einbau hocheffizienter Beleuchtungstechnik bei der Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtungsanlagen sowie von Lichtsignalanlagen. Hier unterstützt Sie gerne unser KommunePlus-Team

Wo es Energiesparpotenzial gibt, analysieren zum Beispiel die Avacon-Fachleute im Rahmen der Energetischen Vor-Ort-Visite

Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung
©Daria Shevtsova/pexels.com
Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung

Gefördert werden zum Beispiel Maßnahmen zur Energieeinsparung in Trinkwasserversorgungsanlagen. Außerdem ist der Einbau von Mess-, Regel- und Steuertechnik förderfähig, ebenso der Ersatz ineffizienter Pumpen- und Ventilatorsysteme. Hocheffiziente Pumpen und Motoren, die die Energieeffizienz von Kläranlagen verbessern, erhalten Zuschüsse von 30 Prozent der Investitionssumme (45 Prozent bei finanzschwachen Kommunen). Die Experten von Avacon Wasser beraten Sie gerne.

Nachhaltige Mobilität

Ziel ist es, mehr Menschen dazu zu bewegen, aufs Rad umzusteigen. Im Rahmen der Kommunalrichtlinie gibt es deshalb Zuschüsse für Radabstellanlagen, Ladestationen für E-Bikes sowie für das Aufstellen von Schildern, die Radfahrenden die Orientierung erleichtern.
Mit den Elektromobilitätslösungen bietet Avacon passende Leistungen.

Überblick über weitere Förderprogramme

Sie wollen sich über weitere Fördermöglichkeiten für Kommunen informieren? Avacon unterstützt Sie dabei, eine passende Lösung zu finden. Hilfreiche Angebote hält auch unser Kommunalmanagement mit dem Service-Programm KommunePlus für Sie bereit.