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Gebäudeenergieausweis

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In Zusammenarbeit mit der Initiative EnergieEffizienz

Jährlich fallen laut der Deutschen Energie-Agentur (dena) rund 2,6 Milliarden Euro Energiekosten für kommunale Gebäude an. Ein großer Teil könnte eingespart werden, wenn die Möglichkeiten, Energie zu sparen, ausgeschöpft würden. Der erste Schritt wäre, die Energieeinsparpotenziale zu ermitteln und offenzulegen. Eine Hilfestellung bietet der Energieausweis für Nichtwohngebäude, der seit 2009 Pflicht ist – bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung sowie als Aushang. Seinen Inhalt gibt die Energieeinsparverordnung (EnEV) vor.

Grundlage: Die EnEV

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) definiert die energetischen Anforderungen an Wohn- und Nichtwohngebäude. Auf den Gebäudesektor entfallen rund 35 Prozent des gesamten Verbrauchs an Endenergie. Die aktuelle Fassung der EnEV ist im Oktober 2009 (EnEV 2009) in Kraft getreten. Herausforderungen der Energiewende und veränderte europäische Vorgaben machten eine Novellierung der EnEV notwendig: 2013 wurden die Entwürfe zur Änderung der Energieeinsparverordnung von der Bundesregierung beschlossen.

Der Energieausweis hat sich mittlerweile weitgehend durchgesetzt. Viele Ausweise müssen bereits erneuert werden. Im kommenden Jahr soll mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Niedrigstenergie-Gebäudestandard für Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand etabliert werden, zwei Jahre später – also 2012 – auch für privatwirtschaftliche Bauten. Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und Energieeinsparverordnung (EnEV) sollen im GEG zusammengeführt werden. 

Quellen: Deutsche Energie-Agentur, BMVBS

Häufige Fragen

Ziele & Nutzen

Der Energieausweis hat das Ziel, Eigentümer, Mieter und Käufer über den Energiebedarf von Gebäuden zu informieren und Einsparpotenziale aufzuzeigen. Damit wird bei steigenden Energiepreisen und somit steigende Kosten für den Energieverbrauch eine erhöhte Transparenz über die energetische Qualität eines Gebäudes geschaffen. Gleichzeitig ermöglicht er einen unkomplizierten bundesweiten Vergleich des Energiebedarfes von Häusern untereinander. Der Besitzer einer Immobilie soll mit dem Energieausweis motiviert werden, bestehende Gebäude zu modernisieren und zu sanieren, Energie rationell einzusetzen uns somit die Umwelt zu schonen.

Aus Sicht der Politik soll der Energieausweis dazu beitragen, den gesamten Gebäudebestand der Bundesrepublik bis 2050 klimaneutral zu gestalten. 

Zusammengefasst soll der Energieausweis:
  • den Energiebedarf von Häusern und Wohnungen sichtbar machen
  • Energiesparpotenziale und energetische Optimierungsmöglichkeiten aufzeigen
  • ein einfaches Gütesiegel für die Qualität von Gebäuden schaffen
  • mehr Transparenz, Vergleichbarkeit und Wettbewerb auf dem Immobilienmarkt herstellen
Nutzen für Mieter und Käufer

Wer eine Wohnung bzw. ein Haus mieten oder kaufen möchte, gewinnt mit Hilfe des Energieausweises einen Überblick über die energetische Qualität des Wohngebäudes und kann die zu erwartenden Heizkosten zukünftig von Anfang an mit einkalkulieren. Der Mieter oder Käufer hat die Möglichkeit den energetischen Zustand unterschiedlicher Gebäude miteinander zu vergleichen und er erhält somit eine wertvolle Entscheidungshilfe vor Abschluss des Kauf oder Mietvertrages.

Der Energieausweis dient allerdings ausschließlich der Information des Mieters bzw. Käufers. Rechtsansprüche z.B. auf Durchführung einer Modernisierung oder Mietminderung lassen sich aus dem Energieausweis nicht ableiten.

Nutzen für Gebäudebesitzer

Der Besitzer einer Immobilie erhält bei der Erstellung des Ausweises wertvolle Informationen über energetische Schwachstellen seines Wohnhauses. Jede Investitionen in die Gebäudehülle oder die Heizungsanlage erhöht die Wohnqualität und somit auch den Wert der Immobilie. Der Energieausweis kann bei einem Gebäude mit hoher energetischer Qualität aus als Marketing-Instrument genutzt werden, indem bei der Vermietung bzw. dem Verkauf mit ihm für die Immobilie geworben wird.

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