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„Energieaudits sind eine sehr komplexe Angelegenheit. Für einen ersten Überblick geben wir hier Antworten auf die wichtigsten Fragen. Wir empfehlen den Kommunen in unserem Netzgebiet, sich zu informieren, welche Betriebe von der Auditpflicht betroffen sind, weil das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im ersten Audit-Zyklus stichprobenartig 20 Prozent der Betriebe prüfen will, die zu einem Audit verpflichtet sind.“ 

Christian Michalke vom Avacon-Kommunalmanagement

Viele Unternehmen in Deutschland, auch städtische und kommunale Betriebe, müssen in Zukunft ein Energieaudit vornehmen. Mindestens alle vier Jahre muss ein qualifizierter, unabhängiger oder bei der BAFA akkreditierter Experte dieses Audit durchführen. So will es die Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G), die seit April in Kraft ist. Von der Regelung ausgenommen sind Unternehmen, die nach der Definition der Europäischen Kommission als kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelten. Ebenfalls nicht betroffen sind Einrichtungen mit überwiegend hoheitlichen Tätigkeiten. Vollzugsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). 

Die deutschen, europäischen und internationalen Normen für Energieaudits, für die erneute Zertifizierung sowie für Energie- und Umweltmanagementsysteme werden ständig weiterentwickelt. Detaillierte Informationen zu Energieaudits sind dem Merkblatt des BAFA zu entnehmen.

Antworten auf wichtige Fragen zum Energieaudit

Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BAFA, BDEW