24/7 für Sie erreichbar

Wir sind jederzeit für Sie erreichbar. Wählen Sie hier Ihren gewünschten Kontaktkanal aus.

Grünes Licht für E-Scooter

©Leika production – stock.adobe.com

Der Bundesrat hat der Zulassung von E-Scootern in Deutschland zugestimmt. Mit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) dürfen E-Scooter legal im öffentlichen Raum gefahren werden. Die umfassende Regelung wird vom Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) und anderen Institutionen begrüßt, da sie die Rolle im Straßenverkehr, die technischen Voraussetzungen und die Anforderung an die Fahrer genau regelt. Durch E-Scooter eröffnen sich neue Impulse für den Nahverkehr. Denn vor allem für die Wege zur nächsten Haltestelle bieten sich die Elektrokleinstfahrzeuge für viele Bürger an. Sie sind außerdem bei kurzen Wegen eine sinnvolle Alternative zum Auto, da sie keine Abgase ausstoßen. Was müssen Nutzer und Verantwortliche in Kommunen wissen und beachten?

Was genau ist eigentlich ein E-Scooter?

E-Scooter sind Tretroller mit einem Elektroantrieb – wendig, klein und dank eines Klappmechanismus leicht zu transportieren. Mit der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge gibt es nun bald eine gesetzliche Grundlage für die Verwendung dieser Elektroroller. Die Verordnung gilt für Fahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h. Das heißt, sie betrifft E-Scooter und Segways, nicht aber Airwheels, Hoverboards oder E-Skateboards, denn all diese Fahrzeuge haben keine Stange. Für E-Scooter sind Bremsen und eine Beleuchtungsanlage vorgeschrieben. Käufer sollten darauf achten, dass das Fahrzeug der aktuellen Verordnung entspricht und eine gültige Betriebserlaubnis hat.

Welche Vorteile bringen E-Scooter für den Verkehr?

Die Elektrokleinstfahrzeuge sind eine neue Art der E-Mobilität. Sie sind abgasfrei und können vor allem bei kurzen Distanzen Fahrten mit dem Auto ersetzen. Außerdem sind E-Scooter gut mit der Nutzung von Öffentlichen Verkehrsmitteln kombinierbar. Sie sparen Zeit beim Weg zur Haltestelle und können in Bussen oder S-Bahnen besser transportiert werden als Fahrräder. Denn sie sind klein und wiegen nicht viel, sodass sie sich gut tragen lassen. Sie sind zudem zumeist klappbar. Auch für Touristen bieten sich E-Scooter als Fortbewegungsmittel an. Aus diesen Gründen werden sie von vielen Seiten begrüßt. So etwa vom ADAC und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB).

Wo dürfen E-Scooter fahren?

E-Scooter werden auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Gehwege und Fußgängerzonen sind für Elektroroller tabu. Ist eine Einbahnstraße für Radfahrer entgegen der Fahrtrichtung freigegeben, gilt dies auch für Elektro-Tretroller. Ist eine Fahrradampel vorhanden, gilt diese. Gibt es keine Fahrradampel, ist die Ampel für den fließenden Verkehr zu beachten.

Welche Voraussetzungen muss der Fahrer erfüllen?

Der Fahrer des E-Scooters benötigt weder eine Mofa-Prüfbescheinigung, noch einen Führerschein. Das Mindestalter für das Fahren mit einem Elektro-Tretroller liegt bei 14 Jahren. Eine Helmpflicht besteht für Elektro-Tretroller nicht – es ist aber empfehlenswert, sich mit einem Helm zu schützen. Für Elektroroller-Fahrer gelten übrigens dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer.

Wer zahlt bei Unfällen?

Für E-Scooter muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Zum Nachweis gibt es eine Versicherungsplakette, die sichtbar auf das Gefährt geklebt wird. Wenn der E-Scooter – wie vorgeschrieben – mit Versicherungskennzeichen ausgestattet ist, kommt die jeweilige Haftpflicht-Versicherung für Schäden Dritter auf. Für eigene Schäden muss der Fahrer selbst geradestehen.

Frank Nase, Bürgermeister der Gemeinde Barleben
Frank Nase, Bürgermeister der Gemeinde Barleben © Sebastian Gauert
„Wir sehen die Zulassung von E-Scootern sehr positiv. In Barleben haben wir gute Bedingungen für die Nutzung von E-Scootern. Unser Radwegenetz ist gut ausgebaut, sodass wir keine Probleme zwischen Scooter-Fahrern und Fußgängern erwarten. Wir können uns gut vorstellen, dass es Bürger gibt, die zukünftig auf einen E-Scooter umsteigen. Gerade für Pendler und Schüler sind Scooter eine sinnvolle Möglichkeit für den Weg zur Haltestelle. Es gibt bereits viele Fahrradfahrer, die bei uns am Bahnhof in Barleben die abschließbaren Fahrradboxen nutzen. Diese Boxen können auch gut für E-Scooter genutzt werden. Ebenso können wir uns zukünftig einen Verleih von E-Scootern hier in Barleben vorstellen."

Frank Nase, Bürgermeister der Gemeinde Barleben

Jetzt sind Sie gefragt

Welche Maßnahmen oder Projekte, sind im Zusammenhang mit der Zulassung von E-Scootern in Ihrer Kommune geplant? Senden Sie uns ein Beispiel aus Ihrer Stadt oder Gemeinde: kommuneplus@avacon.de

Wir berichten in einer der Folgeausgaben darüber.

Das könnte Sie auch interessieren