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WLAN für Kommunen

EU fördert offenes WLAN in Kommunen

Europa fördert schnelles Internet – überall, auch auf dem Land in kleinen Kommunen. 120 Millionen Euro stellt die EU dafür bis 2020 zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Kommunen und öffentliche Einrichtungen, die die formalen Voraussetzungen eines öffentlichen Trägers erfüllen. Die Initiative „WiFi4EU“ richtet sich insbesondere an Städte und Gemeinden, in denen es bisher kein öffentlich zugängliches Internet gibt. Die WLAN-Hotspots sollen an öffentlichen Plätzen und Gebäuden, ebenso in Parks oder auch in Bussen entstehen. Das ehrgeizige Ziel der Initiative: Alle EU-Bürger sollen überall freien und kostenlosen Internetzugang erhalten. Alle Europäer, heißt es in der Beschlussfassung, sollen „unabhängig davon, wo sie leben oder wie viel sie verdienen, in den Genuss einer hochwertigen WiFi-Verbindung kommen.“ Eine Registrierung soll für den Zugriff auf alle WiFi4EU-Hotspots in allen Mitgliedsländern der EU genügen. Unklar ist, welches Authentifizierungssystem für den einzelnen Nutzer geschaffen werden soll.

Erst registrieren, dann bewerben

Am 20. März 2018 ist der Startschuss für die erste Ausschreibung gefallen, in deren Rahmen 15 Millionen Euro Fördermittel an insgesamt 1.000 Kommunen vergeben werden. Antragsteller sollten sich bis Mitte Mai auf dem Internet-Portal der Initiative registrieren. Hierbei gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Bis Ende März lagen bereits circa 10.000 Registrierungen vor. Entscheidend ist jedoch die Reihenfolge, in der die Bewerbungen eingehen (nicht die Registrierungen).

Kommunen, die in der Runde keinen Erfolg hatten, haben weitere Chancen: Bis 2020 sind in halbjährlichem Turnus mehrere Ausschreibungsrunden geplant. Voraussichtlich wird die zweite Runde schon im 2. oder 3. Quartal 2018 starten, die dritte Runde im 4. Quartal 2018 – mit knapp 50 Millionen Euro werden diese beiden Aufrufe deutlich besser ausgestattet sein.

Die Fördermittel für WiFi4EU werden „geografisch ausgewogen“ unter allen Mitgliedstaaten verteilt werden. Jedes EU-Mitglied soll mindestens 15 Gutscheine erhalten, jede Kommune einen. Ein Gutschein entspricht dabei einer Fördersumme von etwa 15.000 Euro.

Wie wird gefördert?

Die Regeln der Förderung liegen weitgehend fest: Mit den Gutscheinen können die Kommunen Geräte- und Installationskosten der WLAN-Hotspots abdecken. Instandhaltung und Wartung sowie die Kosten der schnellen Internetverbindung müssen die Kommunen selbst tragen. Wer eine Förderung erhält, verpflichtet sich, den Hotspot innerhalb von 18 Monaten einzurichten und mindestens drei Jahre lang aufrecht zu erhalten.

Die EU fordert den Einsatz der neuesten verfügbaren Technik, beispielsweise werden mindestens 30 Megabit pro Sekunde vorausgesetzt. Dabei soll der Zugang zum Internet nicht nur schnell, einfach, werbe- und diskriminierungsfrei zugänglich sein. Er muss darüber hinaus auch den Schutz persönlicher Daten sicherstellen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben, die sich mit vorhandenen Angeboten überschneiden, sei es von öffentlichen oder privaten Trägern – gibt es also bereits private oder andere öffentliche Angebote für frei zugängliches Internet, gibt es keine Förderung. Kommunen dürfen den Dienstleister frei wählen, den sie mit der Realisierung der WLAN-Hotspots beauftragen. Allerdings muss dieser Anbieter ebenfalls auf dem Portal registriert und akkreditiert sein und eine Reihe von technischen und rechtlichen Anforderungen der Europäischen Kommission erfüllen.

Auf diesem Weg sollen Doppelförderungen und Interessenkonflikte vermieden werden.

Öffentliches WLAN ist Standortfaktor

Smartphone und Tablet sind längst die mobilen Kommunikationszentralen der meisten EU-Bürger. Im gesamten EU-Wirtschaftsraum ist ein schneller Internetzugang mittlerweile nahezu unabdingbar für die Wirtschaft.

Auf kommunaler Ebene eröffnet der Internetzugang neue Chancen, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Offene WLAN-Hotspots – unabhängig vom individuellen Handy-Vertrag – sind zudem ein wichtiger Standortfaktor für die Wirtschaft. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) empfiehlt Städten und Gemeinden, den Aufbau offener WLAN-Netze zu unterstützen.

Besonders geeignet sind WLAN-Hotspots auf Plätzen und Märkten, an touristischen Attraktionen, aber auch in Schulen sowie Rat- und Gemeindehäusern oder Bibliotheken.

Der digitale Binnenmarkt kommt voran

Im Hinblick auf die juristische Lage hat sich in der letzten Zeit einiges getan, denn die rechtlichen Hürden für offene WLAN-Hotspots sind inzwischen gefallen. Deutschland hat als letztes Land in Europa die „Störerhaftung“ für Anbieter offener WLAN-Hotspots abgeschafft. Die Bundesrepublik hat ihr Telemediengesetz, oft „WLAN-Gesetz“ genannt, an europäische Standards angepasst. In Zukunft dürfen drahtlose öffentliche Internetzugänge auch ohne Passwort genutzt werden, ohne dass ein Betreiber im Fall eines Missbrauchs durch Dritte mit Gerichts- oder Abmahnkosten rechnen muss.

Um den digitalen Binnenmarkt zu realisieren, hat die EU in den vergangenen Jahren nicht nur Roaminggebühren für Handytelefonate abgeschafft, sondern auch das EU-Urheberrecht für digitale Inhalte modernisiert. Wer Europa bereist, soll sich zwischen Lissabon und Riga überall, in Metropolen wie in kleinen Städten und Gemeinden, über kulturelle und sportliche Ereignisse informieren, Musik streamen und E-Books lesen können.

Fragen und Antworten zu WiFi4EU der EU-Kommission

Freies WLAN verbindet Pattensen

Pattensen wird gegenwärtig über eine Freifunkverbindung vernetzt. Bürger und Besucher der Gemeinde in der Region Hannover sollen spätestens ab Mitte 2018 flächendeckend freies WLAN nutzen können.

Förderungen für Kommunen

Um Kommunen bei der Suche nach dem passenden Förderprogramm zu unterstützen, hat KommunePlus daher eine Auswahl an nützlichen Links zu Förderprogrammen für Kommunen rund um Klimaschutz, energetische Stadtsanierung, Infrastruktur und Soziales zusammengestellt.