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Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung

Noch viele Fragen offen

Im Klimaschutzplan 2050 hält die Bundesregierung – im Einklang mit bisherigen Vereinbarungen – die Wege fest, mit denen Deutschland der „Treibhausgas-Neutralität“ bis 2050 näherkommen will. Dafür wurden konkrete Reduktionsziele für 2030 aufgestellt und diese nach Sektoren gegliedert.

Eine Einigung kam in der großen Koalition erst in letzter Minute zustande. Warum fiel der Konsens so schwer?

„Leitbild und Maßstab sind die international vereinbarten Klimaschutzziele, vor allem das im Abkommen von Paris verankerte Ziel, die globale Erwärmung auf deutlich unter 2 Grad gegenüber vorindustriellen Werten zu begrenzen und Anstrengungen für eine Begrenzung auf höchstens 1,5 Grad zu unternehmen.“ (bmub.bund.de, faq)

Der Klimaschutzplan 2050 versteht sich als Strategie, nicht als Maßnahmenpaket. An der künftigen Fortschreibung sollen auch die Bürger und neben den Ländern auch die Kommunen beteiligt werden.

Allgemeines

Die Bundesregierung sieht im Klimaschutz und im Umbau des Energiesystems eine „Modernisierungsstrategie der gesamten Volkswirtschaft“. Sie will „die Chancen der globalen Dekarbonisierung intelligent nutzen“. Der Klimaschutzplan soll vorausschauende Investitionen der Wirtschaft anregen sowie Wachstums- und Beschäftigungseffekte erzielen.

Der Klimaschutzplan ist „technologieneutral und innovationsoffen“, er schreibt keine Lösungen vor und will künftige Lösungen nicht blockieren.

„Effizienz zuerst“, dieser Grundsatz soll für alle Wirtschaftssektoren gelten. Sie sollen weniger Energie verbrauchen und Erneuerbare Energien direkt nutzen. Mit der Sektorkopplung – Strom aus regenerativen Quellen soll effizient für Wärme, Verkehr und Industrie eingesetzt werden – wird die Rolle des Stroms insgesamt erkennbar wachsen.

Zur Reduzierung von CO2-Emissionen sieht der Klimaschutzplan ersatzweise den Erwerb von Verschmutzungsrechten vor. Die Bundesregierung möchte den Emissionshandel auf europäischer Ebene wiederbeleben.

Reduktionsziele bestätigt

Der Klimaschutzplan formuliert „Meilensteine“ bis 2030. Die genannten Ziele sollen im Einklang mit der deutschen und europäischen Agenda und dem Vertrag von Paris erreicht werden.

  • Übergangsregelungen: Gegenüber dem Referenzwert von 1.248 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent aus dem Jahr 1990 sollen die deutschen Treibhausgas-Emissionen bis 2030 um 55 Prozent sinken.
  • Bis 2050 sollen die Emissionen von Treibhausgasen um 80 bis 95 Prozent reduziert werden.
  • Der weltweite Temperaturanstieg infolge des Klimawandels soll auf „deutlich unter zwei Grad und möglichst 1,5 Grad“ begrenzt werden.

Der Klimaschutzplan fügt Vorgaben für die einzelnen Sektoren hinzu. Einsparungen von Energie und Steigerung der Effizienz sollen die Zielerreichung ermöglichen.

So soll der CO2-Ausstoß sinken

Energiewirtschaft      um 61 bis 62 Prozent
Gebäude      um 66 bis 67 Prozent
Verkehr      um 40 bis 42 Prozent
Industrie      um 49 bis 51 Prozent
Landwirtschaft       um 31 bis 34 Prozent


Und die privaten Haushalte? Hier gilt das Quellprinzip: Die Geräte, die im Haushalt Strom verbrauchen, werden der Energiewirtschaft angelastet.

Die einzelnen Sektoren

Unterschiedliche Sektoren, individuelle Ziele – auch die Fachministerien haben ihre Einschätzung eingebracht, welche Vorgaben realistisch sind.

Potenziale der Sektorkopplung

Von der Energiewirtschaft wird eine „schrittweise Abkehr von der Verbrennung fossiler Energieträger“ erwartet (KSP, S. 27). „Strom aus erneuerbaren Energien wird im zukünftigen Energiesystem der zentrale Energieträger sein.“ (KSP, S. 28).

In dem Maße, in dem sich die Erzeugung in Richtung der Erneuerbaren verlagert, wächst die Bedeutung des Stroms auch für andere Sektoren. Besonders deutlich sind die Auswirkungen auf den Gebäude- und Verkehrsbereich. Hinzu tritt die Digitalisierung:

„Die Energieversorgung der Zukunft wird digital sein. Die Digitalisierung betrifft alle Stufen der energiewirtschaftlichen Wertschöpfungskette.“ (KSP, S. 32)

Wie wir wohnen und leben, einkaufen und arbeiten, hängt auch von natürlichen Ressourcen und der gesellschaftlichen Umwelt ab. Der Umbau des Energiesystems und seine Digitalisierung betreffen die Investitionsentscheidungen von Unternehmen weltweit. Der deutsche Klimaschutzplan ist eine Blaupause, vielleicht eine Strategie – zumindest aber eine Absichtserklärung. Doch viele Faktoren sind schwer abzuschätzen oder kaum zu beeinflussen.

Kommunale Belange

Die Bundesregierung will „dem Klimaschutz auch auf regionaler und lokaler Ebene noch ein höheres Gewicht zukommen lassen“ und die Kommunen bei eigenen Aktivitäten stärken.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat erreicht, dass der kommunale Klimaschutz nicht als Pflichtaufgabe definiert wird. Bei vielen kommunalen Akteuren fällt das Urteil zum Klimaschutzplan zwiespältig aus. Darum lehnen sie Festlegungen ab. Zu vage sind Absichten und Einschätzungen formuliert. Dennoch steht der Bund im Wort: Er will einen gesellschaftlichen Diskurs anstoßen, der alle Beteiligten einbezieht.

Für unterschiedliche Branchen und Regionen soll eine Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Regionalentwicklung“ eingerichtet werden, in denen alle Akteure zu Wort kommen. Sie soll 2018 ihre Arbeit aufnehmen. Die Bundesregierung wird beweisen müssen, dass dies mehr als eine Feigenblatt-Lösung ist.

Kritik der Umweltverbände

Die Fachressorts, etwa für Landschaft und Verkehr, und der Finanzminister haben im Vorfeld Einwände geltend gemacht, schärfere Formulierungen beanstandet oder konkrete Festlegungen vermieden.

Viele Umweltverbände haben deswegen Kritik geübt. Sie erwarten vom früheren „Klimaprimus“ Deutschland mehr Engagement.

In einer gemeinsamen Stellungnahme haben 50 Unterzeichner, insbesondere Umweltverbände und -organisationen, ihre Kritik zusammengefasst. Sie fordern die Bundesregierung auf, ihre Ziele „nachzuschärfen“. Sie werden die Taten, die den Worten des Klimaschutzplans folgen, kritisch beobachten.