Kommunaler Klimaschutz und energetische Stadtsanierung
Der Schutz des Klimas ist eine der großen Herausforderungen unserer Zeit. Um Kommunen dabei zu unterstützen, Maßnahmen für den Klimaschutz umzusetzen, bieten die Europäische Union, der Bund und die Länder zahlreiche Förderprogramme an.
Avacon hat einige nützliche Links zu Förderprogrammen für den Klimaschutz, Energieeffizienz, Erneuerbare Energien und für die energetische Sanierung kommunaler Liegenschaften sowie für Elektromobilität zusammengestellt.
Im Rahmen des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017–2020“ fördert das BMU die Anschaffung von mehr als fünf Elektrobussen mit bis zu 80 Prozent der Investitionsmehrkosten – Plug-In-Hybridbusse erhalten einen Zuschuss von bis zu 40 Prozent. Ebenfalls unterstützungsfähig ist neu angeschaffte Ladeinfrastruktur (im Zusammenhang mit der Anschaffung von Elektrobussen) sowie zum Beispiel Schulungen von Werkstattpersonal oder -einrichtungen und weitere Maßnahmen, die zur Inbetriebnahme der Elektrobusse notwendig sind. Diese werden mit bis zu 40 Prozent der Investitionsmehrkosten gefördert.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder Verkehrsbetriebe der öffentlichen Hand, die Personen im ÖPNV transportieren.
Mit der Förderrichtline Elektromobilität des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom 9. Juni 2015 will die Bundesregierung den Verkehrssektor energieeffizienter, klima- und umweltverträglicher gestalten. Die Förderrichtlinie unterstützt die Anschaffung von Elektrofahrzeugen, insbesondere in kommunalen Flotten, und der hierfür benötigten Ladeinfrastruktur sowie die Verknüpfung der Fahrzeuge mit dem Stromnetz in Kombination mit dem Ausbau Erneuerbarer Energien für den Verkehrssektor auf kommunaler Ebene. Ebenfalls förderfähig ist die Erarbeitung kommunaler Elektromobilitätskonzepte. Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände, Landesbehörden, kommunale und Landesunternehmen, sonstige Betriebe und Einrichtungen, die in kommunaler Trägerschaft stehen oder gemeinnützigen Zwecken dienen.
Die Förderrichtlinie vom 9. Juni 2015 gilt bis zum 31. Dezember 2019.
Kleinserien-Richtlinie
Das Bundesamt für Wirtschaft und Aufsfuhrkontrolle (Bafa) fördert die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit Elektroantrieb für den fahrradgebundenen Lastenverkehr. Antragsberechtigt sind private Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Krankenhäuser sowie Kommunen. Das Bafa übernimmt 30 Prozent der Anschaffungskosten, jedoch maximal 2.500 Euro pro Lastenfahrrad, -anhänger oder Gespann.
Förderung der NBank zur Versorgung des Verkehrs mit alternativen Antrieben
Die NBank fördert den Ausbau der Infrastruktur zur Versorgung des Straßengüterverkehrs, des Schienenverkehrs oder der Binnenschifffahrt mit alternativen Antrieben, wie zum Beispiel Ladestrom. Antragsberechtigt sind Unternehmen oder juristische Personen, die Versorgungseinrichtungen für alternative Antriebsenergien anbieten bzw. anbieten werden.
Mit der Kampagne „STEP up!“ fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) mehr Stromeffizienz in Unternehmen. Die Pilotphase des Projekts läuft bis 31. Dezember 2018: In dieser Zeit stehen insgesamt 200 Millionen Euro Fördergelder zur Verfügung. Wenn sich das Programm bewährt, wird es ab 2019 weitergeführt und eventuell weitergeführt.
Förderfähig sind stromsparende Maßnahmen, von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich wirtschaftlich tätiger kommunaler Betriebe. Die Firmen investieren hierbei in hocheffiziente Maßnahmen, die sich ohne Förderung erst nach mehr als drei Jahren amortisieren würden. Ausgenommen sind reine Beleuchtungsprojekte. Die sechste Runde läuft vom 1. September bis zum 30. November 2018.
Um die Luftqualität in Städten und Gemeinden zu verbessern, haben sich Bundesregierung, Gemeinden und Kommunen Ende November 2017 auf das „Sofortprogramm Saubere Luft 2017–2020“ geeinigt.
Insgesamt stehen Fördermittel im Wert von einer Milliarde Euro zu Verfügung, die in bestehende und neue Programme investiert werden. Förderberechtigt sind unter anderem Programme zum Ausbau des Radverkehrs, Umstellung auf Elektro-Busse im ÖPNV, Ausbau der Ladeinfrastruktur und Techniken zur Abgasminderung, wie etwa die Nachrüstung von Dieselbussen. Die Umsetzung erfolgt über das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU).
Mit dem Förderprogramm der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) „Energetische Stadtsanierung – integrierte Quartierskonzepte“ sollen Kommunen in Niedersachsen bei der Entwicklung und Umsetzung von integrierten Quartierskonzepten unterstützt werden. Ziel ist die Steigerung der Energieeffizienz der Gebäude und der Infrastruktur, insbesondere zur Wärmeversorgung.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet für Kommunen und kommunale Unternehmen diverse Förderprodukte für die energetische Stadtsanierung an.
Im Rahmen der Kommunalrichtlinie wird die Sanierung der Außen- und Straßenbeleuchtung sowie bei LED-Lichtsignalanlagen gefördert. Dieses Förderprogramm wurde bis zum 31. Dezember 2019 verlängert.
Nähere Informationen zur Förderung der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED:
Nach Maßgabe der Richtlinie zur „Förderung von Maßnahmen der Energieeinsparung und Energieeffizienz bei öffentlichen Trägern sowie Kultureinrichtungen“ gewährt das Land Niedersachsen mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Energieeinsparung und Energieeffizienz bei öffentlichen und gemeinnützigen Trägern sowie Kultureinrichtungen. Für Investitionen in eine energieeffiziente öffentliche Infrastruktur können jeweils zum 30. November und zum 30. April jeden Jahres Förderanträge bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) gestellt werden. Der Zuschuss aus EU-Mitteln beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben – maximal 1 Million Euro. Gefördert werden Investitionen in die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden, in die Errichtung von Anlagen zur Wärmegewinnung aus Erneuerbaren Energien und in Energieeffizienzmaßnahmen bei öffentlichen Abwasseranlagen. Hierfür stehen 68,1 Millionen Euro zur Verfügung. Für die energetische Erneuerung von Kultureinrichtungen gibt es zusätzlich 18,8 Millionen Euro Fördermittel.
Nähere Informationen zur EFRE-Förderrichtlinie zur „Förderung von Maßnahmen der Energieeinsparung und Energieeffizienz bei öffentlichen Trägern sowie Kultureinrichtungen“ für Niedersachsen:
Um die Wärmeversorgung von Gebäuden energieeffizienter und klimaschonender zu gestalten, startete das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) zum 1. August 2016 das Förderprogramm zur Heizungsoptimierung. Gefördert wird der Ersatz von veralteten, ineffizienten Heizungspumpen und Wasserzirkulationspumpen durch moderne, hocheffiziente Pumpen sowie der hydraulische Abgleich am Heizsystem, der die Wärme im Gebäude optimal verteilt. Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände. Zuständig für die Förderung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Mit der Kampagne „Deutschland macht's effizient“ wirbt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) für Förderprogramme rund um das Thema Energieeffizienz. Speziell für Kommunen gibt es Förderprogramme für die energieeffiziente Gebäude- und Stadtsanierung. Auch die Anschaffung von Hybridbussen, Elektroflotten für die kommunale Verwaltung oder der Ausbau der Infrastruktur für Elektromobilität wird vom Bund gefördert.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt die Energieberatung sowie den Aufbau und Betrieb von Energieeffizienz-Netzwerken für Kommunen und gemeinnützige Organisationen. Die Kommunale Netzwerke Richtlinie fördert zudem Energieanalysen für öffentliche Abwasseranlagen. Das Förderprogramm läuft noch bis zum 1. Januar 2019.
Um die Energieeffizienz in kommunalen Liegenschaften zu erhöhen, bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Förderungen für eine unabhängige und qualifizierte Contracting-Beratung an. Diese dient dazu, die Möglichkeiten zum Energiesparen in den eigenen Liegenschaften auszuloten. Voraussetzung ist, dass die jährlichen Energiekosten der betreffenden Liegenschaft mindestens 100.000 Euro inklusive Mehrwertsteuer betragen. Neben einer Orientierungsberatung ist auch eine Umsetzungsberatung oder eine Ausschreibungsberatung förderfähig. Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2018.
Mit dem aktuell überarbeiteten und verbesserten Marktanreizprogramm (MAP), das zum 1. April 2015 in Kraft trat, will das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unter anderem Kommunen motivieren, bei der Wärme auf die Kraft aus Sonne, Biomasse und Erdwärme zu setzen.
Am 1. Januar 2016 startete das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) das neue Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE). Hiermit sollen Anreize für den Umstieg zu effizienteren Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien geschaffen werden. Diese Richtlinie trat am 1. Januar 2016 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2018.
Mit dem „Programm zur Förderung von Investitionen mit Demonstrationscharakter zur Verminderung von Umweltbelastungen – Pilotprojekte Inland“, kurz: Umweltinnovationsprogramm (UIP), unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) innovative großtechnische Pilotvorhaben, die die Umwelt nachhaltig entlasten und aufzeigen, wie neue technologische Verfahren zum Schutz der Umwelt genutzt und kombiniert werden können. Gefördert werden unter anderem Unternehmen mit kommunaler Beteiligung und kommunale Gebietskörperschaften. Förderungen können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden.
Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative fördert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) bis 20 kWel. Förderanträge können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden.
Nähere Informationen zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kWel:
Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative fördert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) Klima- und Kälteanlagen. Seit dem 1. Oktober 2015 sind auch Kommunen antragsberechtigt. Förderanträge können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden.
Zum 1. Januar 2017 ist die novellierte Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen in Kraft getreten.
Nähere Informationen zur Förderung von Klima- und Kälteanlagen: