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Kommunalinvestitions-Förderung

Mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz will der Bund Investitionen finanzschwacher Kommunen in den Ländern mit insgesamt 7 Milliarden Euro fördern. Hierzu hat der Bund zwei Programme geschaffen:

Infrastrukturprogramm: Von 2015 bis 2020 unterstützt die Bundesregierung kommunale Investitionen in verschiedenen Bereichen der Infrastruktur, zum Beispiel Maßnahmen zum Lärmschutz und dem Ausbau von Breitbandverbindungen, ebenso wie städtebauliche Maßnahmen. Unabhängig von der Gesetzgebungskompetenz des Bundes können auch Investitionen in die Bildungsinfrastruktur, wie etwa Barrierefreiheit an Gebäuden gefördert werden. Das Volumen beträgt 3,5 Milliarden Euro.

Schulsanierungsprogramm: Ebenfalls 3,5 Milliarden Euro stellt der Bund für Sanierungen, Umbau und Erweiterung von Schulgebäuden zur Verfügung. Das Programm läuft noch bis 2022.