Infrastruktur und Soziales
Zahlreiche Förderprogramme richten sich an Kommunen, um diese dabei zu unterstützen, ihre Infrastruktur auszubauen – sei es im Hinblick auf den Breitbandausbau, Schulen und Kindertagesstätten oder um den Herausforderungen des demografischen Wandels zu begegnen.
KommunePlus hat einige nützliche Links zu Förderprogrammen für den Ausbau der Informations-, Kommunikations-, Verkehrs- und der technischen Infrastruktur sowie der sozialen Infrastruktur zusammengestellt.
Die Bundesregierung plant, flächendeckend in Deutschland Gigabit-Netze zu schaffen – dies ist das Ziel des Bundesförderprogramms für den Breitbandausbau.
Die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI):
Anträge können eingereicht werden unter:
Mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) fördert das Land Niedersachsen Investitionen in den Auf- oder Ausbau eines Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetzes zur bedarfsgerechten Versorgung von Gewerbe- einschließlich Industriegebieten. Anträge können bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) eingereicht werden. Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2023.
Das Land Sachsen-Anhalt fördert mit Unterstützung des Bundes und der EU im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Maßnahmen zur Verbesserung der Breitbandversorgung. Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2023.
Seit Ende 2017 ist es allen Kommunen in der Europäischen Union möglich, EU-Fördermittel für offene WLAN-Zugänge an öffentlichen Plätzen, Parks und öffentlichen Gebäuden zu beantragen. Finanziert wird das Förderpaket im Rahmen der Initiative „WiFi4EU“, für die ein Etat in Höhe von 120 Millionen Euro vorgesehen ist. Die begünstigten Kommunen können darüber eine Erstausstattung finanzieren und sind dann für die Instandhaltung der WLAN-Hotspots zuständig. Als Förderinstrument dient ein Gutscheinsystem, das 100 Prozent der förderfähigen Kosten abdeckt. Bis 2020 sollen mindestens 8.000 Kommunen von dem EU-Projekt profitieren.
Aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) werden gewerbliche Investitionen und Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur gefördert. Die GRW-Förderung ist auf ausgewählte, strukturschwache Regionen beschränkt. GRW-Zuschüsse unterstützen Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie kommunale Zweckverbände. Im Rahmen der GRW wird auch der Breitbandausbau gefördert. Das Programm läuft noch bis zum 31.12.2019.
Um die ländlichen Strukturen zu verbessern, besteht auch im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) die Möglichkeit der Breitbandförderung.
Im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (2014–2020) wird auch der Breitbandausbau gefördert. Die Förderung wird in den Mitgliedstaaten in Form von Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum umgesetzt. Jedes Entwicklungsprogramm gilt für einen Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. Dezember 2020.
Förderung der Sportstätteninfrastruktur
Im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) ist es Sportvereinen möglich, für ihre Sportstätteninfrastruktur EU-Fördermittel zu beantragen. Hier gilt die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung „RELE - Teil E Sportstättenbau mit überwiegend nicht schulischer Nutzung“. Sportstätten, die überwiegend nicht kommunal und nicht schulisch genutzt werden, sind förderberechtigt. Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände und Amateursportvereine.
Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) unterstützt Regionen mit Entwicklungsrückstand und Strukturproblemen. Hierunter fällt auch die Förderung des Breitbandausbaus. Die Maßnahmen des Fonds werden in den Mitgliedstaaten in Form von operationellen Programmen durchgeführt. Jedes operationelle Programm gilt für einen Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. Dezember 2020.
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zur Gestaltung des demografischen Wandels. Hiermit sollen vor allem kommunale und gesellschaftliche Akteure bei der Durchführung von Projekten zur Gestaltung des demografischen Wandels unterstützt werden. Beantragt werden können die Fördermittel bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt bis zum 31. März jeden Jahres.
Um Kommunen beim Ausbau der kommunalen und sozialen Infrastruktur zu unterstützen, bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) den IKK – Investitionskredit an. Pro Jahr und Antragsteller werden bis zu 150 Millionen Euro Kreditbetrag gefördert – in folgenden Bereichen: Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen, Anpassung der technischen Infrastruktur wie der Wasser- und Abwasserwirtschaft, Breitbandnetze, Verkehrsinfrastruktur und Abfallwirtschaft, Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich Tourismus, Krankenhäuser, Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen, Flüchtlingsunterkünfte, Baulanderschließung.
Nähere Informationen den Möglichkeiten des Ausbaus der Breitbandnetze mit Hilfe des IKK – Investitionskredits Kommunen der KfW:
Mit dem Programm Sachsen-Anhalt STARK III plus kann die Modernisierung und Sanierung von Kindertageseinrichtungen (KiTas) und von Schulen gefördert werden. Finanziert wird das Programm aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) sowie aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt. Inzwischen sollen auch außerschulische Sportstätten und Gebäude an Hochschuleinrichtungen sowie Kultureinrichtungen von dem Förderprogramm profitieren.
Mit dem Förderprodukt IKK – Barrierearme Stadt fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Realisierung barrierereduzierender Maßnahmen, um Kommunen dabei zu unterstützen, kommunale Gebäude, Verkehrsanlagen und öffentlichen Raum alters- und familiengerecht umzubauen.
Der IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur. Gefördert werden bis zu 50 Millionen Euro Kreditbetrag pro Vorhaben – zum Beispiel in folgenden Bereichen: Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen, Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich touristischer Infrastruktur, Krankenhäuser, Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen, Informations- und Kommunikationsinfrastruktur (insbesondere Breitband), Versorgung und Entsorgung, Verkehrsinfrastruktur, Wissenschaft, Technik und Kulturpflege.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Barrieren reduziert und der Wohnkomfort erhöht werden kann.