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Gebäudeenergieausweis

Jährlich fallen laut der Deutschen Energie-Agentur (dena) rund 2,6 Milliarden Euro Energiekosten für kommunale Gebäude an. Ein großer Teil könnte eingespart werden, wenn die vorhandenen wirtschaftlichen Möglichkeiten zur Energieeinsparung ausgeschöpft würden. Der erste notwendige Schritt wäre, die Energieeinsparpotenziale zu ermitteln und offenzulegen. Eine Hilfestellung bietet der Energieausweis für Nichtwohngebäude, der seit dem 1. Juli 2009 Pflicht ist – bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung sowie als Aushang. Seinen Inhalt gibt die Energieeinsparverordnung (EnEV) vor.

Grundlage: Die EnEV

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) definiert die energetischen Anforderungen an Wohn- und Nichtwohngebäude, die für rund 35 Prozent des Endenergieverbrauchs verantwortlich sind. Die aktuelle Fassung der EnEV ist am 1. Oktober 2009 (EnEV 2009) in Kraft getreten. Herausforderungen der Energiewende und veränderte europäische Vorgaben machen eine Novellierung der EnEV notwendig: Am 6. Februar 2013 wurden die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vorgelegten Entwürfe zur Änderung der Energieeinsparverordnung von der Bundesregierung beschlossen. Laut dena wird die voraussichtlich Anfang 2014 in Kraft tretende EnEV-Novelle den Energieausweis stärken.

Quellen: Deutsche Energie-Agentur, BMVBS

Häufige Fragen

Ziele & Nutzen

Der Energieausweis hat das Ziel, Eigentümer, Mieter und Käufer über den Energiebedarf von Gebäuden zu informieren und Einsparpotenziale aufzuzeigen. Damit wird bei steigenden Energiepreisen und somit steigende Kosten für den Energieverbrauch eine erhöhte Transparenz über die energetische Qualität eines Gebäudes geschaffen. Gleichzeitig ermöglicht er einen unkomplizierten bundesweiten Vergleich des Energiebedarfes von Häusern untereinander. Der Besitzer einer Immobilie soll mit dem Energieausweis motiviert werden, bestehende Gebäude zu modernisieren und zu sanieren, Energie rationell einzusetzen uns somit die Umwelt zu schonen.

 

Zusammengefasst soll der Energieausweis:

  • den Energiebedarf von Häusern und Wohnungen sichtbar machen
  • Energiesparpotenziale und energetische Optimierungsmöglichkeiten aufzeigen
  • ein einfaches Gütesiegel für die Qualität von Gebäuden schaffen
  • mehr Transparenz, Vergleichbarkeit und Wettbewerb auf dem Immobilienmarkt herstellen


Nutzen für Mieter und Käufer

Wer eine Wohnung bzw. ein Haus mieten oder kaufen möchte, gewinnt mit Hilfe des Energieausweises einen Überblick über die energetische Qualität des Wohngebäudes und kann die zu erwartenden Heizkosten zukünftig von Anfang an mit einkalkulieren. Der Mieter oder Käufer hat die Möglichkeit den energetischen Zustand unterschiedlicher Gebäude miteinander zu vergleichen und er erhält somit eine wertvolle Entscheidungshilfe vor Abschluss des Kauf oder Mietvertrages.

Der Energieausweis dient allerdings ausschließlich der Information des Mieters bzw. Käufers. Rechtsansprüche z.B. auf Durchführung einer Modernisierung oder Mietminderung lassen sich aus dem Energieausweis nicht ableiten.

Nutzen für Gebäudebesitzer

Der Besitzer einer Immobilie erhält bei der Erstellung des Ausweises wertvolle Informationen über energetische Schwachstellen seines Wohnhauses. Jede Investitionen in die Gebäudehülle oder die Heizungsanlage erhöht die Wohnqualität und somit auch den Wert der Immobilie. Der Energieausweis kann bei einem Gebäude mit hoher energetischer Qualität aus als Marketing-Instrument genutzt werden, indem bei der Vermietung bzw. dem Verkauf mit ihm für die Immobilie geworben wird.

Partner

In Zusammenarbeit mit der Initiative EnergieEffizienz