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LEDs für Ihre Straßenbeleuchtung

LEDs für Ihre Straßenbeleuchtung

Stellen Sie noch bis zum 30. September 2017 Ihren Antrag!

Die nächste dunkle Jahreszeit kommt bestimmt… und die nächste Energierechnung auch. Bis Ende September können Sie noch den Antrag auf erhöhte Fördersätze im Rahmen der Kommunalrichtlinie bei der Umrüstung Ihrer Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchten stellen.

„Die Umrüstung der Straßenbeleuchtung bietet ein enormes Einsparpotenzial. Bei hohen Energiekosten denkt die eine oder andere Stadt oder Gemeinde gar darüber nach, einige Straßenlampen abzuschalten, um Kosten zu sparen. Der Umstieg auf neue, kosteneffizientere Technologien ist da oft der bessere Weg. Auch dank der zusätzlichen Förderung amortisieren sich Ihre Investitionskosten oft schon nach wenigen Jahren.“

Ralf Samland, Avacon-Experte für Straßenbeleuchtung

Durch die Förderung im Rahmen der Kommunalrichtlinie – der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“ profitieren Kommunen doppelt: Sie können sich Klimaschutzmaßnahmen eher leisten und sparen nach der Umstellung der Straßenbeleuchtung auf hocheffiziente LEDs weiter.

„Und dies in mehrfacher Hinsicht: zum einen sparen diese Städte und Gemeinden durch die modernen LEDs einen Großteil an Energiekosten, zum anderen sind die neuen Leuchten auch viel wartungsärmer und haben eine Lebensdauer von etwa 100.000 Stunden. Nicht zu vergessen ist die erhöhte Sicherheit für die Bürger und Verkehrsteilnehmer, die von einer besseren Ausleuchtung der Straßen profitieren“, ergänzt Ralf Samland, Experte für Straßenbeleuchtung bei Avacon.

Zum Hintergrund

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) ermöglicht durch die Neuauflage der Kommunalrichtlinie vielen Kommunen neue Möglichkeiten, ihre Treibhausgasemissionen und ihren Energieverbrauch zu reduzieren. In der Neuauflage der Kommunalrichtlinie 2016/17 wurde die Umrüstung der Außen- und Straßenbeleuchtung auf LED wieder aufgenommen: Die Höhe der Zuschüsse hängt von den erwarteten Treibhausgaseinsparungen ab. Bei einer Minderung von mindestens 70 Prozent beträgt der maximale Zuschuss 20 Prozent. Bei einer Minderung von 80 Prozent bis zu 25 Prozent, wenn bei der Sanierung eine Steuer- und Regelungstechnik installiert wird.

Wir unterstützen Sie beim Förderantrag. Wenn Sie Fragen zum Thema Straßenbeleuchtung haben, wenden Sie sich einfach an Ihren Kommunalreferenten, wir beraten Sie gerne!

Kommunalrichtlinie

Erweiterte Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie finden Sie auf der Webseite des BMUB.