Für Kommunen gibt es insgesamt über 3.000 verschiedene Förderprogramme – aus den unterschiedlichsten Fördertöpfen von verschiedenen Trägern auf EU-, Bundes- wie Landesebene. Hier das richtige Förderprogramm zu finden und den Überblick zu behalten, ist gar nicht so leicht.
Um Kommunen bei der Suche nach dem passenden Förderprogramm zu unterstützen, hat KommunePlus daher eine Auswahl an nützlichen Links zu Förderprogrammen für Kommunen rund um Klimaschutz, energetische Stadtsanierung, Infrastruktur und Soziales zusammengestellt.
Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Überblick über die Förderangebote der KfW für Kommunen
Überblick über die Förderangebote der NBank
Überblick über die Förderangebote der Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Breitband Kompetenz Zentrum Niedersachsen
Zukunft Breitband – Informationsplattform zum Netzausbau des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
Mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz will der Bund Investitionen finanzschwacher Kommunen in den Ländern mit insgesamt 3,5 Milliarden Euro über einen Zeitraum von dreieinhalb Jahren bis 2018 fördern. Hierzu gewährt der Bund aus dem Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ den Ländern Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 3,5 Milliarden Euro. Damit soll ein Beitrag zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet leisten.
Nähere Informationen zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz:
Kommunalrichtlinie
Seit Sommer 2008 fördert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Klimaschutzprojekte in Kommunen auf Basis der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“ (Kommunalrichtlinie). Im Rahmen der Kommunalrichtlinie sind verschiedene Maßnahmen förderfähig, unter anderem Einstiegsberatungen für Kommunen zum Thema Klimaschutz, Klimaschutzkonzepte, Klimaschutzteilkonzepte, Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle in Schulen und Kitas.
Kommunale Unternehmen mit mindestens 50,1 Prozent kommunaler Beteiligung und Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus können Zuschüsse für alle investiven Klimaschutzmaßnahmen beantragen. Zudem ist der Austausch von Elektrogeräten in Schul- und Lehrküchen sowie Kitas förderfähig. Kommunen haben in diesem Rahmen auch die Möglichkeit, die Umrüstung ihrer Außen- und Straßenbeleuchtung fördern zu lassen.
Anträge auf Zuwendungen lassen sich jeweils vom 1. Juli bis zum 30. September und vom 1. Januar bis zum 31. März beim Projektträger Jülich (PtJ) stellen. Ganzjährig können Anträge für die Förderschwerpunkte Klimaschutzmanagement und Energiesparmodelle in Schulen und Kitas eingereicht werden.
Nähere Informationen zur Kommunalrichtlinie:
Kommunaler Klimaschutz und energetische Stadtsanierung
Der Schutz des Klimas ist eine der großen Herausforderungen unserer Zeit. Um Kommunen dabei zu unterstützen, Maßnahmen für den Klimaschutz umzusetzen, bieten die Europäische Union, der Bund und die Länder zahlreiche Förderprogramme an.
KommunePlus hat einige nützliche Links zu Förderprogrammen für den Klimaschutz, Energieeffizienz, Erneuerbare Energien und für die energetische Sanierung kommunaler Liegenschaften zusammengestellt.
Mit dem neu aufgelegten Förderaufruf „Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte" unterstützt das Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) kommunale Klimaschutzprojekte mit modellhaftem, investivem Charakter. Gefördert werden kommunale Vorhaben, mit denen die Energieeffizienz gesteigert und der Ausstoß an Treibhausgasen gemindert wird. Interessierte Kommunen können ihre Projektideen vom 1. Januar bis zum 15. April 2018 einreichen. Aus allen eingereichten Projektskizzen werden die besten Projekte ausgewählt und zur Antragstellung aufgefordert.
Weitere Informationen zum Förderaufruf für investive kommunale Klimaschutz-Modellprojekte finden Sie hier:
Mit der Förderrichtline Elektromobilität des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom 9. Juni 2015 will die Bundesregierung den Verkehrssektor energieeffizienter, klima- und umweltverträglicher gestalten. Die Förderrichtlinie unterstützt die Anschaffung von Elektrofahrzeugen, insbesondere in kommunalen Flotten, und der hierfür benötigten Ladeinfrastruktur sowie die Verknüpfung der Fahrzeuge mit dem Stromnetz in Kombination mit dem Ausbau Erneuerbarer Energien für den Verkehrssektor auf kommunaler Ebene. Ebenfalls förderfähig ist die Erarbeitung kommunaler Elektromobilitätskonzepte. Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände, Landesbehörden, kommunale und Landesunternehmen, sonstige Betriebe und Einrichtungen, die in kommunaler Trägerschaft stehen oder gemeinnützigen Zwecken dienen.
Die Förderrichtlinie vom 9. Juni 2015 gilt bis zum 31. Dezember 2019.
Weitere Informationen zur Förderrichtline Elektromobilität finden Sie hier:
Auf dem „Kommunalen Tag der Elektromobilität", zu dem das BMVI am 10. November 2016 nach Berlin eingeladen hatte, wurde das Förderprogramm „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland" ausführlich diskutiert.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) fördert im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative die Beschaffung von effizienten Hybrid- und Plug-In-Hybridbussen durch Verkehrsbetriebe.
Nähere Informationen zum Förderprogramm für Hybridbusse:
Um die Wärmeversorgung von Gebäuden energieeffizienter und klimaschonender zu gestalten, startete das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) zum 1. August 2016 das Förderprogramm zur Heizungsoptimierung. Gefördert wird der Ersatz von veralteten, ineffizienten Heizungspumpen und Wasserzirkulationspumpen durch moderne, hocheffiziente Pumpen sowie der hydraulische Abgleich am Heizsystem, der die Wärme im Gebäude optimal verteilt. Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände. Zuständig für die Förderung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Nähere Informationen zum Förderprogramm zur Heizungsoptimierung finden Sie hier:
Mit der Kampagne „Deutschland macht's effizient“ wirbt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) für Förderprogramme rund um das Thema Energieeffizienz. Speziell für Kommunen gibt es Förderprogramme für die energieeffiziente Gebäude- und Stadtsanierung. Auch die Anschaffung von Hybridbussen, Elektroflotten für die kommunale Verwaltung oder der Ausbau der Infrastruktur für Elektromobilität wird vom Bund gefördert.
Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesumweltministeriums (BMUB) hilft Kommunen beim Klimaschutz aus Mitteln der Kommunalrichtlinie. Die Förderungen zielen darauf ab, Kommunen dabei zu unterstützen, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent – im Vergleich zu 1990 – zu senken. Langfristig wird so die klimaneutrale Kommune angestrebt, in der die Treibhausgasemissionen um 80 bis 95 Prozent bis zum Jahr 2050 gesenkt werden sollen.
Hierunter fallen folgende Fördermöglichkeiten:
- Förderung von Einstiegsberatungen kommunaler Klimaschutz
- Förderung der Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Klimaschutzteilkonzepten
- Förderung eines Klimaschutzmanagements
- Förderung von Energiesparmodellen in Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen
- Förderung von investiven Klimaschutzmaßnahmen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt die Energieberatung sowie den Aufbau und Betrieb von Energieeffizienz-Netzwerken für Kommunen und gemeinnützige Organisationen.
Nähere Informationen zur Förderung von Energieeffizienz-Netzwerken in Kommunen:
Um die Energieeffizienz in kommunalen Liegenschaften zu erhöhen, bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Förderungen für eine unabhängige und qualifizierte Contracting-Beratung an. Diese dient dazu, die Möglichkeiten zum Energiesparen in den eigenen Liegenschaften auszuloten. Voraussetzung ist, dass die jährlichen Energiekosten der betreffenden Liegenschaft mindestens 100.000 Euro inklusive Mehrwertsteuer betragen. Neben einer Orientierungsberatung ist auch eine Umsetzungsberatung oder eine Ausschreibungsberatung förderfähig.
Nähere Informationen zur Förderung von Beratungen zum Energiespar-Contracting:
Mit dem aktuell überarbeiteten und verbesserten Marktanreizprogramm (MAP), das zum 1. April 2015 in Kraft trat, will das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unter anderem Kommunen motivieren, bei der Wärme auf die Kraft aus Sonne, Biomasse und Erdwärme zu setzen.
Nähere Informationen zum MAP:
Am 1. Januar 2016 startete das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) das neue Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE). Hiermit sollen Anreize für den Umstieg zu effizienteren Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien geschaffen werden.
Nähere Informationen zum Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE):
Mit dem „Programm zur Förderung von Investitionen mit Demonstrationscharakter zur Verminderung von Umweltbelastungen – Pilotprojekte Inland“, kurz: Umweltinnovationsprogramm (UIP), unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) innovative großtechnische Pilotvorhaben, die die Umwelt nachhaltig entlasten und aufzeigen, wie neue technologische Verfahren zum Schutz der Umwelt genutzt und kombiniert werden können. Gefördert werden unter anderem Unternehmen mit kommunaler Beteiligung und kommunale Gebietskörperschaften. Förderungen können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden.
Nähere Informationen zum BMUB-Umweltinnovationsprogramm:
Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative fördert das Bundesumweltministerium (BMUB) Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) bis 20 kWel. Förderanträge können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden.
Nähere Informationen zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kWel:
Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative fördert das Bundesumweltministerium (BMUB) Klima- und Kälteanlagen. Seit dem 1. Oktober 2015 sind auch Kommunen antragsberechtigt. Förderanträge können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden.
Zum 1. Januar 2017 ist die novellierte Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen in Kraft getreten.
Nähere Informationen zur Förderung von Klima- und Kälteanlagen:
Nach Maßgabe der Richtlinie zur „Förderung von Maßnahmen der Energieeinsparung und Energieeffizienz bei öffentlichen Trägern sowie Kultureinrichtungen“ gewährt das Land Niedersachsen mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Energieeinsparung und Energieeffizienz bei öffentlichen und gemeinnützigen Trägern sowie Kultureinrichtungen. Für Investitionen in eine energieeffiziente öffentliche Infrastruktur können jeweils zum 30. November und zum 30. April jeden Jahres Förderanträge bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) gestellt werden. Der Zuschuss aus EU-Mitteln beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben – maximal 1 Million Euro. Gefördert werden Investitionen in die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden, in die Errichtung von Anlagen zur Wärmegewinnung aus Erneuerbaren Energien und in Energieeffizienzmaßnahmen bei öffentlichen Abwasseranlagen. Hierfür stehen 68,1 Millionen Euro zur Verfügung. Für die energetische Erneuerung von Kultureinrichtungen gibt es zusätzlich 18,8 Millionen Euro Fördermittel.
Nähere Informationen zur EFRE Förderrichtlinie zur „Förderung von Maßnahmen der Energieeinsparung und Energieeffizienz bei öffentlichen Trägern sowie Kultureinrichtungen“ für Niedersachsen:
Im Rahmen der Kommunalrichtlinie wird die Sanierung der Außen- und Straßenbeleuchtung sowie bei LED-Lichtsignalanlagen gefördert. Dieses Förderprogramm wurde bis zum 31. Dezember 2019 verlängert.
Nähere Informationen zur Förderung der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED:
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet für Kommunen und kommunale Unternehmen diverse Förderprodukte für die energetische Stadtsanierung an.
Mit dem Förderprogramm der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) „Energetische Stadtsanierung – integrierte Quartierskonzepte“ sollen Kommunen in Niedersachsen bei der Entwicklung und Umsetzung von integrierten Quartierskonzepten unterstützt werden. Ziel ist die Steigerung der Energieeffizienz der Gebäude und der Infrastruktur, insbesondere zur Wärmeversorgung.
Nähere Informationen zum Programm „Energetische Stadtsanierung – integrierte Quartierskonzepte“ der NBank:
Das Programm der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) richtet sich an Betreiber öffentlicher Gebäude und Anlagen, sozialer und gesundheitlicher Einrichtungen sowie Kultureinrichtungen in Niedersachsen.
Nähere Informationen zum Programm „Energieeinsparung und Energieeffizienz bei öffentlichen Trägern sowie Kultureinrichtungen“ der NBank:
Das Förderprogramm Sachsen-Anhalt STARK V hilft finanzschwachen Kommunen, in die Modernisierung ihrer Infrastruktur und ihrer Bildungsinfrastruktur zu investieren. Gefördert wird etwa der Breitbandausbau oder – vor dem Hintergrund des demografischen Wandels – der altersgerechte Umbau im Städtebau. Auch die energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur oder kommunaler Einrichtungen der Weiterbildung ist förderfähig. Finanziert wird STARK V aus Mitteln des Bundes und des Landes Sachsen-Anhalt.
Nähere Information zu Sachsen-Anhalt STARK V:
Infrastruktur und Soziales
Zahlreiche Förderprogramme richten sich an Kommunen, um diese dabei zu unterstützen, ihre Infrastruktur auszubauen – sei es im Hinblick auf den Breitbandausbau, Schulen und Kindertagesstätten oder um den Herausforderungen des demografischen Wandels zu begegnen.
KommunePlus hat einige nützliche Links zu Förderprogrammen für den Ausbau der Informations-, Kommunikations-, Verkehrs- und der technischen Infrastruktur sowie der sozialen Infrastruktur zusammengestellt.
Um Kommunen beim Ausbau der kommunalen und sozialen Infrastruktur zu unterstützen, bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) den IKK – Investitionskredit an. Pro Jahr und Antragsteller werden bis zu 150 Millionen Euro Kreditbetrag gefördert – in folgenden Bereichen: Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen, Anpassung der technischen Infrastruktur wie der Wasser- und Abwasserwirtschaft, Breitbandnetze, Verkehrsinfrastruktur und Abfallwirtschaft, Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich Tourismus, Krankenhäuser, Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen, Flüchtlingsunterkünfte, Baulanderschließung.
Nähere Informationen zum IKK – Investitionskredit Kommunen der KfW:
Nähere Informationen den Möglichkeiten des Ausbaus der Breitbandnetze mit Hilfe des IKK – Investitionskredits Kommunen der KfW:
Der IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur. Gefördert werden bis zu 50 Millionen Euro Kreditbetrag pro Vorhaben – zum Beispiel in folgenden Bereichen: Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen, Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich touristischer Infrastruktur, Krankenhäuser, Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen, Informations- und Kommunikationsinfrastruktur (insbesondere Breitband), Versorgung und Entsorgung, Verkehrsinfrastruktur, Wissenschaft, Technik und Kulturpflege.
Nähere Informationen zum IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen der KfW:
Nähere Informationen zu den Möglichkeiten des Ausbaus der Breitbandnetze mit Hilfe des IKU – Investitionskredits Kommunale und Soziale Unternehmen der KfW:
Mit dem Förderprodukt IKK – Barrierearme Stadt fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Realisierung barrierereduzierender Maßnahmen, um Kommunen dabei zu unterstützen, kommunale Gebäude, Verkehrsanlagen und öffentlichen Raum alters- und familiengerecht umzubauen.
Nähere Informationen zum Förderprodukt IKK – Barrierearme Stadt der KfW:
Mit dem Förderprodukt IKU – Barrierearme Stadt fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Realisierung barrierereduzierender Maßnahmen, um Kommunen dabei zu unterstützen, kommunale Gebäude, Verkehrsanlagen und öffentlichen Raum alters- und familiengerecht umzubauen.
Nähere Informationen zum Förderprodukt IKU – Barrierearme Stadt der KfW:
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Barrieren reduziert und der Wohnkomfort erhöht werden kann.
Nähere Informationen zum Kredit Altersgerecht Umbauen der KfW:
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zur Gestaltung des demografischen Wandels. Hiermit sollen vor allem kommunale und gesellschaftliche Akteure bei der Durchführung von Projekten zur Gestaltung des demografischen Wandels unterstützt werden. Beantragt werden können die Fördermittel bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Nähere Informationen zur Förderung von Maßnahmen für die Gestaltung des demografischen Wandels in Sachsen-Anhalt:
Mit dem Programm Sachsen-Anhalt STARK III kann die Modernisierung und Sanierung von Kindertageseinrichtungen (KiTas) und von Schulen gefördert werden. Finanziert wird das Programm aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) sowie aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt. Inzwischen sollen auch außerschulische Sportstätten und Gebäude an Hochschuleinrichtungen sowie Kultureinrichtungen von dem Förderprogramm profitieren.
Nähere Informationen zu Sachsen-Anhalt STARK III EFRE:
Das Förderprogramm Sachsen-Anhalt STARK V hilft finanzschwachen Kommunen, in die Modernisierung ihrer Infrastruktur und ihrer Bildungsinfrastruktur zu investieren. Gefördert wird etwa der Breitbandausbau oder – vor dem Hintergrund des demografischen Wandels – der altersgerechte Umbau im Städtebau. Auch die energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur oder kommunaler Einrichtungen der Weiterbildung ist förderfähig. Finanziert wird STARK V aus Mitteln des Bundes und des Landes Sachsen-Anhalt.
Nähere Information zu Sachsen-Anhalt STARK V:
Bis 2018 soll es, unter Ausnutzung aller Technologien, eine flächendeckende Versorgung mit mindestens 50 Mbit/s geben – dies ist das Ziel des Bundesförderprogramms für den Breitbandausbau.
Nähere Informationen zum Thema Breitband:
Nähere Informationen zur Bundesförderprogramm:
Die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI):
Anträge können eingereicht werden unter:
Mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) fördert das Land Niedersachsen Investitionen in den Auf- oder Ausbau eines Hochgeschwindigkeitsbreitbandnetzes zur bedarfsgerechten Versorgung von Gewerbe- einschließlich Industriegebieten. Anträge können bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) eingereicht werden.
Nähere Informationen:
Das Land Sachsen-Anhalt fördert mit Unterstützung des Bundes und der EU im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Maßnahmen zur Verbesserung der Breitbandversorgung.
Nähere Informationen zur Verbesserung der Breitbandversorgung in Sachsen-Anhalt (Breitband-Fördergrundsätze):
Ab Ende 2017 wird es allen Kommunen in der Europäischen Union möglich sein, EU-Fördermittel für offene WLAN-Zugänge an öffentlichen Plätzen, Parks und öffentlichen Gebäuden zu beantragen. Finanziert wird das Förderpaket im Rahmen der Initiative „WiFi4EU“, für die ein Etat in Höhe von 120 Millionen Euro vorgesehen ist. Die begünstigten Kommunen können darüber eine Erstausstattung finanzieren und sind dann für die Instandhaltung der WLAN-Hotspots zuständig. Als Förderinstrument dient ein Gutscheinsystem, das 100 Prozent der förderfähigen Kosten abdeckt. Bis 2020 sollen mindestens 8.000 Kommunen von dem EU-Projekt profitieren.
Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der Europäischen Kommission:
Aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) werden gewerbliche Investitionen und Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur gefördert. Die GRW-Förderung ist auf ausgewählte, strukturschwache Regionen beschränkt. GRW-Zuschüsse unterstützen Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie kommunale Zweckverbände.
Nähere Informationen zur GRW Infrastrukturförderungen:
Im Rahmen der GRW wird auch der Breitbandausbau gefördert.
Um die ländlichen Strukturen zu verbessern, besteht auch im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) die Möglichkeit der Breitbandförderung.
Nähere Informationen zur GAK Förderung:
Im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (2014–2020) wird auch der Breitbandausbau gefördert.
Nähere Informationen zur ELER Förderung:
Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) unterstützt Regionen mit Entwicklungsrückstand und Strukturproblemen. Hierunter fällt auch die Förderung des Breitbandausbaus.
Nähere Informationen zur EFRE Förderung: