24/7 für Sie erreichbar

Wir sind jederzeit für Sie erreichbar. Wählen Sie hier Ihren gewünschten Kontaktkanal aus.

Auditpflicht für Kommunen

„Energieaudits sind eine sehr komplexe Angelegenheit. Für einen ersten Überblick geben wir hier Antworten auf die wichtigsten Fragen“, so Christian Michalke vom Avacon-Kommunalmanagement. „Wir empfehlen den Kommunen in unserem Netzgebiet, sich zu informieren, welche Betriebe von der Auditpflicht betroffen sind, weil das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) innerhalb des ersten Audit-Zyklusses stichprobenartig 20 Prozent der Betriebe prüft, die zu einem Audit verpflichtet sind.“ Viele Unternehmen in Deutschland, auch städtische und kommunale Betriebe, müssen in Zukunft ein Energieaudit vornehmen. Erstmals soll das bis zum 5. Dezember 2015 geschehen. So will es die Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G), die am 21. April in Kraft getreten ist. Von der Regelung ausgenommen sind Unternehmen, die nach der Definition der Europäischen Kommission als kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelten. Ebenfalls nicht betroffen sind Einrichtungen mit überwiegend hoheitlichen Tätigkeiten. Vollzugsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). 

Detaillierte Informationen sind dem Merkblatt für Energieaudits des BAFA zu entnehmen.

Antworten auf wichtige Fragen zum Energieaudit

Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BAFA, BDEW

FAQ-Katalog

Der FAQ-Katalog vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantwortet kurz und knapp die häufigsten Fragen.