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Offenes WLAN fördert Lebensqualität in Kommunen

WLAN für Kommunen

Mobile Kommunikation hat längst unseren Alltag erfasst. Doch bei dem Angebot offener Internetverbindungen im öffentlichen Raum hinkt Deutschland hinterher. Das soll jetzt anders werden. Ein wichtiges Hindernis – die sogenannte Störerhaftung – ist aus dem Weg geräumt. Das eröffnet Chancen auch für Städte und Kommunen.

Handy und Tablet sind heute die mobilen Kommunikationszentralen nicht nur der digitalen Generation. Auch für eine wachsende Zahl älterer Menschen eröffnen sie neue Chancen der Teilhabe am gesellschaftlichen und familiären Leben. Ein freier Zugang zu offenen WLAN-Netzen unabhängig vom eigenen Handy-Vertrag ist folglich ein Standortfaktor, der zunehmend wichtiger wird. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) empfiehlt deshalb Städten und Gemeinden, den Aufbau offener WLAN-Netze zu unterstützen. Besonders geeignet sind WLAN-Hotspots auf belebten Plätzen, an touristischen Attraktionen, in Schwimmbädern, aber auch in Schulen sowie Rat- und Gemeindehäusern. Kommunale Apps mit Informationen über die Kommune, ihre Geschichte, Vereine, Veranstaltungen und Aktionen können dadurch eine zusätzliche Bedeutung bekommen. Offenes WLAN dürfte in Kürze zum selbstverständlichen Bestandteil kommunaler Lebensqualität zählen. Denn auch die rechtlichen Hürden dafür sind inzwischen gefallen.

Hürden für WLAN-Offensive sind gefallen

Deutschland war bisher das einzige Land in Europa, in dem noch die „Störerhaftung“ galt. Danach mussten Anbieter offener WLAN-Hotspots haften, wenn Nutzer darüber illegal Musik runtergeladen oder Filme gestreamt hatten oder sonstige Rechtsverstöße begingen. Nur hauptgewerbliche Netzanbieter wie die Telekom waren davon ausgenommen. Dieses sogenannte „Providerprivileg“ gilt seit Mitte letzten Jahres auch für alle privaten Anbieter offener WLAN-Verbindungen. Allerdings können sie bei Missbrauch ihres Angebotes für illegalen Download dazu verpflichtet werden, ihren Netzzugang durch ein Passwort zu schützen. Das besagt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom September 2016, also kurz nach der Überarbeitung des deutschen Telemediengesetzes, auch „WLAN-Gesetz“ genannt. Das EuGH-Urteil bestätigt zwar den Wegfall der Störerhaftung, macht aber eine hinderliche Vorschaltseite erforderlich.

Im Rahmen der Digitalisierungsoffensive der Bundesregierung soll diese letzte Hürde auch noch fallen. Ein Gesetzes-Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums sieht vor, das WLAN-Gesetz so nachzubessern, dass drahtlose öffentliche Internetzugänge auch ohne Passwort genutzt werden können, ohne dass der Betreiber im Falle eines Missbrauchs durch Dritte mit Gerichts- oder Abmahnkosten rechnen muss.

Auch ohne diese absehbare Neuerung sieht der Städte- und Gemeindebund schon jetzt kein generelles Haftungsrisiko mehr für kommunale offene WLAN-Zugänge. Lediglich eine mögliche Unterlassungserklärung könne momentan noch nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

EU fördert offenes WLAN

Ab Mitte 2017 wird es allen Kommunen in der Europäischen Union möglich sein, EU-Fördermittel für offene WLAN-Zugänge an öffentlichen Plätzen, Parks und öffentlichen Gebäuden zu beantragen. Finanziert wird das Förderpaket im Rahmen der Initiative „WiFi4EU“, für die ein Etat in Höhe von 120 Millionen Euro vorgesehen ist. Die begünstigten Kommunen können darüber eine Erstausstattung finanzieren und sind dann für die Instandhaltung der WLAN-Hotspots zuständig. Als Förderinstrument dient ein Gutscheinsystem, das 100 Prozent der förderfähigen Kosten abdeckt. Bis 2020 sollen mindestens 8.000 Kommunen von dem EU-Projekt profitieren.

Sobald das Antragsverfahren eröffnet wird, werden wir darüber informieren.